Elektrische Anlagen und Betriebsmittel unterliegen Unfallverhütungsvorschriften. Diese sind unter anderem in der Vorschrift 3 des DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) verankert. Grundlegend ist darin vorgegeben, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel sich in einem sicheren Zustand befinden bzw. erhalten bleiben. Verschiedene elektronische Bauteile sind nach Vorgaben gegen direkte Berührung zu schützen.