Die steuerliche Forschungsförderung umfasst Maßnahmen, die Unternehmen finanzielle Hilfen bietet, damit in Forschung und Entwicklung (FuE) investiert werden kann. Seite 2020 gibt es diese Maßnahme, die übergreifend für alle Branchen und Betriebsgrößen gültig ist. Die Förderung wird mittels Zuschusses genehmigt, maximal 1 Million Euro jährlich pro Unternehmen. Hintergrund ist die Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in Deutschland auch mit dem Ziel neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Als Bemessungsgrundlage dient die Körperschafts- oder Einkommensteuer. Davon wird prozentual die FuE-Aufwendung abgezogen. Dazu sind bestimmte Voraussetzungen und Kriterien zu erfüllen, die wir kurz zusammenfassen:
Der Sitz des Unternehmens oder Betriebsstätte muss in Deutschland sein.
FuE-Projekte müssen selbst durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
Die FuE Projekte müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechend. Ziel der FuE muss Produktverbesserung und Weiterentwicklung von Verfahren oder Dienstleistungen sein.
Alle FuE müssen nachvollziehbar und systematisch geplant, durchgeführt und dokumentiert werden.
Die FuE müssen nachweisbar sein und angemessen.
Für alle Branchen und Unternehmensgrößen gilt eine einheitliche Forschungsförderung. Art um Umfang der FuE- Aktivitäten bestimmen die Höhe der Förderung. 25% ist die maximale Förderung von förderfähigen FuE-Aufwendungen pro Wirtschaftsjahr. In Euro ist die Förderung aber begrenzt auf 4 Millionen Euro pro Unternehmen.
Antrag für die steuerliche Forschungsförderung
Damit eine steuerliche Forschungsförderung angesetzt werden kann, muss das Unternehmen beim Finanzamt einen Antrag einreichen. Dieser stellt das Forschungsprojekt dar und zeigt auf, welche Kosten anfallen
Ein entsprechendes Formular stellen die Finanzämter zum Ausfüllen und Einreichen bereit. Das Formular heißt „Antrag auf Bescheinigung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben) und ist auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) verfügbar.
Für jedes einzelne Forschungsgebiet und Entwicklungsprojekt, das gefördert werden soll, muss ein Formular eingereicht werden.
Folgende Inhalte werden hierbei angegeben: Angaben zum Antragsteller, zum Projekt, zu den Zielen, zum Stand der Technik, zu den Innovationsaspekten, zum Projektplan, zu den Kosten und zum Nutzen des Projekts.
Mit der Unterschrift eines Unternehmers, wird das Formular beim Finanzamt eingereicht. Dieses prüft die Voraussetzungen des Projekts und stelle eine Bescheinigung als Nachweis für die Förderung aus.
Für Unternehmen in Deutschland ist die steuerliche Forschungsförderung eine attraktive Möglichkeit, die Innovationskraft zu stärken und im Wettbewerb herauszustechen. Damit diese Förderung genutzt werden kann, sollten Unternehmen rechtzeitig das Formular einreichen und die Projekte damit anmelden.
Für größere Unternehmen mit mehrere förderungsfähigen Forschungsprojekten eignet sich die Verwaltung mit einer Software. Damit lassen sich Fördermittel richtig beantragen.
Ein spezifisches Projektmanagementtool unterstützt bei der Verwaltung und Dokumentation von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Neben Mitarbeiterverwaltung und Projektplanung sind Funktionen für eine vollautomatisierte Dokumentation, Lohnabrechnung und Zeiterfassung möglich. Die Forschungsaktivitäten sind somit transparent und steuerbar. Analysemöglichkeiten geben fortschreitende Auskunft über die Status der Projekte.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)