Moderne Technologien – nichts bleibt verborgen

Was Standortermittlung wirklich bedeutet

Der umgangssprachliche Begriff des GPS als Synonym für Ortungsgeräte ist so selbstverständlich wie der Irrglaube, dass weltweit nur eine einzige solcher Technologien existiert. Die Abkürzung GPS steht für Global Positioning System: Die Errungenschaft ermöglicht das Lokalisieren von Geräten und Personen bis auf wenige Meter genau.

Tatsächlich gibt es mehrere Staaten weltweit, die solche Systeme in Eigenregie und unter jeweils eigenem Namen entwickelt haben. Ursprünglich aus Amerika stammend, schickten Europa, China und auch Russland im Laufe der Zeit ihre eigenen Satelliten ins All; sie alle haben denselben Zweck, dennoch aber ihre ganz spezifischen Eigenheiten.

Die Funktion – von Sendern und Empfängern

Das Konzept der GPS Ortungssysteme basiert auf der Übermittlung von Funksignalen. Gehen GPS Ortungssysteme in Betrieb, empfangen sie die Signale der Satelliten aus dem Weltraum und werten sie aus. Übermittelt werden in erster Linie Daten über die Umlaufbahn, die Position und die Uhrzeit, zu der die Informationen gesendet wurden.

In den Satelliten sind Atom-Uhren verbaut, die die größtmögliche Exaktheit der Uhrzeit gewährleisten soll. Da GPS Ortungsgeräte selbst (dies können Handys oder auch bereits integrierte Navigationssysteme in Fahrzeugen sein) für gewöhnlich nicht über eine solche Atom-Uhr verfügen, entstehen dennoch Abweichungen in den Daten; und selbst solche Fehlerquellen werden detailliert berechnet und als Daten übermittelt.

Der Nutzen – wer von der Standortermittlung profitieren kann

Ortungssysteme werden vor allem im Sicherheitsbereich eingesetzt, wenn es darum geht, die zurückgelegte Wegstrecke oder den Aufenthaltsort einer Person oder eines Fahrzeugs zu eruieren. In kleinerer Form verwenden sie auch Eltern immer öfters für ihre Kinder, wenn diese regelmäßig alleine unterwegs sind. Bei Streitigkeiten um das Sorgerecht, in denen die Mutter dem Vater die alleinige Aufsicht erlauben musste, wurden sie bereits erfolgsbringend eingesetzt. Die Verwendung ist in gerechtfertigtem Ausmaß datenschutzrechtlich unbedenklich und verschafft ebenso Beweise für Gerichtsverhandlungen, wie auch ein Sicherheitsgefühl für besorgte Eltern.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Andreas

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