Für Unternehmen, die mit Warenumsätzen handeln durch Eingänge und Versendungen, ist seit 1993 eine Meldpflicht von der Europäischen Union beschlossen worden. Dieses statistische Meldesystem nennt sich Instrastat. Die Meldepflicht betrifft Unternehmen, die in Deutschland einen Warenumsatz von 500.000 Euro überschreiten. Der Sinn liegt für die Europäische Union darin, dass die grenzüberschreitenden Warenbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten statistisch erfasst wird und damit eine Überwachung möglich wird. Durch Intrastat Service wird den betroffenen Unternehmen eine wertvolle Hilfe geboten, um diese notwendigen aber „lästigen“ Arbeiten nicht innerhalb des Betriebes, sondern außerhalb erledigen lassen zu können.