Schufa-Probleme langfristig vermeiden
Ob Selbständiger oder Angestellter, ob IT-Fachmann oder einfacher Arbeiter: Praktisch jeder Bundesbürger verfügt über ein Schufa-Register. Das ist an sich kein Problem und spielt meistens nicht einmal eine große Rolle; manchmal allerdings schon. Wenn es an die Auskunft geht, ist es für die Beschaffung von Finanzierungen nämlich wichtig, keine negativen Einträge zu haben. Das betrifft auch die Vergangenheit, denn selbst abgegoltene Schufa-Probleme können noch eine ganze Weile im Register verweilen und dort das Gesamtbild in ein schlechtes Licht setzen.
Negative Merkmale differenzieren
Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Als solche stellt sie Kreditinstituten und Finanzierungshäusern Daten über den Bürger zur Verfügung. Von Handy-Verträgen bis hin zu laufenden Kaufhaus-Ratenzahlungen werden hier alle dauerhaften Kosten festgehalten. Schwierig wird es nur bei den negativen Einträgen. Diese unterteilen sich in harte und weiche Merkmale. Die weichen sind dabei ungleich „harmloser“, da es sich um überfällige Verbindlichkeiten gegenüber Banken oder Handelshäusern handelt. Das ist nicht schön – aber nicht unbedingt existenzbedrohend. Die harten Merkmale werden allerdings aus öffentlichen Daten generiert. Dazu gehören wirklich unangenehme Dinge wie Haftbefehle, Pfändungen und Räumungen. Stehen solche Angelegenheiten erst einmal im Raum, ist es sehr schwierig, sie wieder gerade zu rücken.
Großes Reinemachen bei der Schufa
Selbst wenn alle fälligen Verbindlichkeiten beglichen sind, verbleiben die negativen Einträge noch eine längere Zeit in der Auskunft, im Normalfall drei Jahre. Es ist allerdings möglich, die Löschung durch Eigeninitiative anzutreiben. Von alleine wird lediglich alle drei Monate der neue Prozentsatz (auch Score genannt) berechnet, wobei 100 % am Ende natürlich das bestmögliche Ergebnis sind. Um die sofortige Löschung zu beantragen, müssen die (ehemaligen) Gläubiger kontaktiert werden. Da die Schufa zum Schutz von Gläubigern gedacht ist, führt an ihnen kein Weg vorbei, wenn es um die Entfernung von Einträgen geht. Der Schuldner benötigt vom jeweiligen Gläubiger einen Titel, der bestätigt, dass alle Schulden abgegolten sind. Mit diesem Titel geht es dann zum Amtsgericht, wo es wiederum eine Löschurkunde gibt. Diese muss letztendlich nur noch an die Schufa geschickt werden, und die Löschung geschieht innerhalb weniger Tage.
Sauber sein – und bleiben
Der Weg zur „grünen“ Schufa dürfte damit klar sein. Noch besser ist es natürlich, die Auskunft durchgehend sauber zu halten. Bei www.kredit-fachwissen.de gibt es mehr dazu, wie man sich eine gute Schufa-Auskunft sichern kann. Nebenbei gibt es auch interessante Fakten, wie Bestandsaufnahme von 2010. Damals nämlich waren nur 8,7 Prozent aller erfassten Personen mit negativen Auskünften behaftet. Angesichts der breiten Verschuldung von heutigen Privathaushalten ist das erstaunlich wenig und zeigt, dass die Deutschen ihre Finanzen anscheinend doch ernster nehmen als oftmals vermutet.