E-Mail Marketing ist, den Kunden auf dem elektronischen Weg (nämlich mit einer E-Mail) zu kontaktieren. Beim E-Mail Marketing muss jedoch einiges beachtet werden. So muss zum Beispiel der Empfänger der Werbe-E-Mail ein Bestandskunde sein. E-Mail Marketing ist somit am besten für Unternehmen geeignet, die schon Kunden haben.
Wann ist E-Mail Marketing unerwünscht?
E-Mail Marketing ist insbesondere dann unerwünscht, wenn es eine unzumutbare Belästigung darstellt. Dies ergibt sich aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). In § 7 UWG wird diese unzumutbare Belästigung ganz klar definiert. Zusammengefasst bedeutet das: Jeder Empfänger muss ausdrücklich damit einverstanden sein, Werbemails zu erhalten. Bevor also der Kunde per E-Mail kontaktiert werden darf, muss im Vorfeld sein Einverständnis vorliegen. Zum Nachweis des Einverständnisses muss die Einverständniserklärung auch schriftlich vorliegen.
E-Mail Adressen zu Werbezwecken benutzen
Ohne weiteres darf eine E-Mail Adresse nicht zu Werbezwecken benutzt werden. Denn das Aufschreiben einer Mailadresse oder die Aushändigung einer Visitenkarte ist noch keine Einwilligungserklärung für das Zusenden von E-Mails. Ebenso muss ausdrücklich und unmissverständlich formuliert sein, dass der Inhaber der E-Mail Adresse damit einverstanden ist, dass seine Adresse zu Werbezwecken genutzt wird. Liegt dieses Einverständnis nicht vor, so ist der Kontakt unerwünscht und mithin unzulässig.
Ist Nachfragewerbung zulässig?
Nachfragewerbung bezeichnet eine als Nachfrage getarnte Verkaufsabsicht und ist ebenso unzulässig. Der BGH (Bundesgerichtshof) hatte schon im Juli 2008 entschieden, dass ohne die Einwilligungserklärung des Empfängers auch die Nachfragewerbung unzulässig ist.
Wann ist E-Mail Marketing zulässig?
E-Mail Marketing ist gemäß § 7 Absatz 3 UWG dann zulässig, wenn:
- eine Geschäftsbeziehung bereits besteht ( zum Beispiel in Form vom Ankauf einer Dienstleistung oder Ware)
- Der Kunde dann keinen Widerspruch gegen die Verwendung seiner Adresse erhoben hat
- Der Kunde darüber informiert wird, dass er der Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen kann.