Wer seine Wohnung kündigt, hat in der Regel eine Kündigungsfrist. Meist aber kann man in die Wohnung bereits einziehen. So bleibt es nicht aus, daß man über einen längeren Zeitraum für zwei Objekte die Miete zahlen muss. Dem Mieter hat aber die Möglichkeit, einen Nachmieter zu stellen, der vorzeitig den Wohnraum übernehmen kann.